Wissenwertes rund um das Regionalbudget

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen aus den Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Stadt Gerolzhofen, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, und Sulzheim eingereicht werden.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Förderanfrage muss bis zum Stichtag eingereicht werden. Zuvor muss ein Beratungsgespräch stattgefunden haben oder die ausführliche Projektbeschreibung vorliegen.
Wichtig ist, dass sich die Projektvorhaben in den Zielen und Handlungsfeldern unseres anerkannten ILEK von 2021 wiederfinden und dass die Projekte im Laufe des Jahres umgesetzt und bis September 2023 abgerechnet werden. Umsetzungsstart für die Projekte wird voraussichtlich im Februar/ März sein. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Zweck der Kleinprojekte sollte sein, die Region als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Zuschüsse gibt es auch für Projekte, die die Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigen, die einen Beitrag zur demografischen Entwicklung oder zur Digitalisierung leisten.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte in der Region WeinPanorama Steigerwald mit einer attraktiven Förderung von bis zu 80 Prozent, maximal jedoch mit 10.000 Euro unterstützt werden. Die Kleinprojekte dürfen netto nicht mehr als 20.000 Euro kosten (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte), müssen aber einen Mindestbetrag von 625 EUR erreichen. Der Eigenanteil der Antragsteller beläuft sich auf mindestens 20 Prozent der Nettosumme der Projektkosten. Gewerbliche Letztempfänger erhalten für Kleinprojekte eine 50%ige Förderung auf den Nettobetrag.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • der Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Wie wird ausgewählt, welches Projekt eine Förderung erhält?

Es besteht kein genereller Anspruch auf Förderung! Über die Vergabe der Fördergelder wird ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, beraten. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien (siehe hierzu offizieller Projektaufruf) bewertet.

Auf Grund des begrenzten Budgets in Höhe von 100.000 € konnten in den vergangenen Jahren nicht alle Projektideen gefördert werden. Je mehr Punkte ein Projekt erhält, desto höher ist die Chance auf eine Förderung. Grundsätzlich macht es Sinn die genannten Auswahlkriterien bei der Formulierung des Förderantrags im Hinterkopf zu behalten und entsprechend darauf einzugehen, um eine möglichst hohe Bewertung zu erhalten (siehe auch ausführliche Projektbeschreibung).

Wie lange dauert es, bis man grünes Licht für sein Projekt bekommt?

Das Entscheidungsgremium wird voraussichtlich im Februar tagen. Es ist vorgesehen, unmittelbar im Anschluss die Verträge zwischen der ILE-Region und dem Projektträger auszuarbeiten. Der Start der Projektumsetzung ist erst nach Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages möglich. Dies wird vermutlich im Februar/März erfolgen.

Bis wann müssen die Projekte umgesetzt werden?

Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder. Innerhalb des Jahres müssen daher Antragsteller ihr Projekt zum Abschluss bringen und die Fördergelder ausgezahlt sein.

Spätestens zum 20.09.2024 muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein (letztes Rechnungs- und Überweisungsdatum). Der Durchführungsnachweis inkl. Rechnungsbelegen ist bis zum 30. September 2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen vorzulegen (inkl. Bildmaterial, welches den erfolgreichen Abschluss des Projekts dokumentiert.).
Der Projektträger muss die Kosten für das Projekt vorstrecken. Die Auszahlung der berechneten Fördergelder erfolgt zum Jahresende 2024.