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Das Regionalbudget 2025 war wieder mal ein voller Erfolg
Die ILE-Region WeinPanorama Steigerwald hat auch für das Jahr 2025 ein Regionalbudget für die Region beantragt und bewilligt bekommen. Im Februar erhielten 12 Kleinprojektträger einen Fördervertrag. Sämtliche Kleinprojekte wurden nun abgeschlossen, die Auszahlung der Fördermittel findet noch in diesem Dezember statt.
Das war es dann auch erstmal mit dem Regionalbudget, denn für 2026 heißt es: Erstmal kein Regionalbudget, dafür aber einen neuen Fahrplan aufstellen. Die ILE WeinPanorama Steigerwald erarbeitet 2026 ihr neues Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept. Da dies die Fördergrundlage ist und ein Regionalbudget nur mit Vorliegen dieses Konzeptes gefördert werden kann, haben wir nun Zeit uns strategisch aufzustellen und sinnvolle und schlagkräftige Projekte für das Regionalbudget-Jahr 2027 auszuarbeiten!
Verschnaufpause oder Planungsphase hin oder her: Wenn Sie Ideen haben, einen Plan, ein Projekt um ihr Dorf und unsere Region voranzubringen, dann verabreden Sie am besten noch heute Ihren Beratungstermin mit dem ILE-Management. Wir sind für Sie da – um gemeinsam mehr zu erreichen – mit Regionalbudget oder ohne, denn wo ein Wille, da ein Weg und – psst – Förderungen gibt es auch woanders, z.B. hier… –> Unterstützung Bürgerengagement (LAG Schweinfurter Land) – der nächste Aufruf folgt 2026.
Laufend aktualisierte Informationen zum Förderinstrument Regionalbudget erhalten Sie auf der Seite des StMELF:
Wie kann ich eine Förderanfrage stellen?
Bei konkreten Projektideen nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit unserem ILE-Management (region@weinpanorama-steigerwald.de,
Tel.: 09382 / 316381) auf oder reichen Sie die ausführliche Projektbeschreibung ein.
Zur Voraborientierung lesen Sie sich das Merkblatt zum Regionalbudget aufmerksam durch.
Förderaufruf – so läuft es in der Regel ab (vom Call zum Cash):
Im Herbst vor jedem beantragten Regionalbudget wird mit dem vorläufigen Förderaufruf (hier expemplarisch für 2025 vom 20.11.2024) mit einer festen Frist zur Einreichung von Förderanfragen aufgerufen (rechts zu finden) und alle erforderlichen Unterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen oder im Altstadtbüro, Spitalstraße 6,
in Papierform inkl. Unterschrift und
per E-Mail, auch ohne Unterschrift (region@weinpanorama-steigerwald.de) einzureichen. Die Anfragen werden dann bewertet und ggf. Fall bewilligt, woraufhin Sie einen privatrechtlichen Fördervertrag erhalten.
Danach gilt es, Ihr Kleinprojekte fristgerecht abzuschließen. Das letzte Rechnungs- und Zahlungsdatum hierzu darf standardmäßig maximal der 20. September 2025 sein. Bis zum 1. Oktober ist der Durchführungsnachweis inkl. aller Belege der verantwortlichen Stelle (Geschäftsstelle des WeinPanorama Steigerwald, Spitalstr. 6, 97447 Gerolzhofen) vorzulegen.
Eine Auszahlung der Förderung wird nach erfolgter Prüfung nach der Überweisung an die Region etwa Mitte Dezember 2025 möglich sein.
Unterlagen zur Antragstellung
Zur Orientierung finden Sie hier, was 2025 für Förderanfragen gefordert war:
- Formular Förderanfrage für ein Kleinprojekt
(Offizielles Formular) - Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote
sind verbindlich mit der Förderanfrage für alle Projektbestandteile vorzulegen, um eine verlässliche Berechnungs- und Planungsgrundlage zu gewährleisten. - Ausführliche Projektbeschreibung (digital ausreichend)
(Ein Beratungsgespräch oder das Einreichen der ausführlichen Projektbeschreibung sind verpflichtend.
Wir empfehlen jedoch das Dokument ergänzend auszufüllen. Die aufgeführten Punkte sind für die Bearbeitung und Bewertung der Projektanfragen sowie Projektumsetzung hilfreich.) - Bilder/Informationen/weitere Unterlagen zur Erläuterung der Projektidee (digital ausreichend)
- Kopie weiterer Zuwendungsbescheide / Vereinbarungen mit Dritten
- Baugenehmigung / Denkmalpflegerische Erlaubnis / Nutzungs- und Gestattungsvereinbarung (falls Ihr Projekt auf fremdem Grund und Boden umgesetzt werden soll)
- Steuernummer des Projektträgers (Sollte keine Steuernummer vorhanden sein, ist diese als Fördervoraussetzung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen und mit dem Durchführungsnachweis verpflichtend einzureichen)
- De-minimis-Erklärung
(Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, ist zusätzlich die Abgabe des Formulars zur De-minimis-Erklärung notwendig.)