Wir lassen die Region erblühen –
Startschuss für die Bewerbung auf Streuobst-Bäume

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. In den letzten Jahrzehnten sind die Streuobstbestände stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die Bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern. Hierfür wurde das Förderprogramm „Streuobst für alle“ gestartet. Die acht Kommunen der ILE-Region WeinPanorama Steigerwald möchten diese Aktionen unterstützen und noch in diesem Jahr 800 Obstbäume ausgeben. 

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Sie haben ein Grundstück, einen Garten, einen Wald oder eine Wiese, wo Sie gern mindestens einen Obstbaum pflanzen möchten? Pflanzen Sie mit! Jeder mit Wohnsitz und oder Grundstück im Gebiet der ILE-Region WeinPanorama Steigerwald kann mitmachen!

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Manche Sorten sind teurer, vor allem die Besonderheiten wie Marronen, Mandeln, Maulbreeren, Speierling und Elsbeeren. Die Mehrkosten sind vom Besteller selbst zu tragen. Die Kosten für die Standartsorten (Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Miralbellen und Kirschen) werden über die Förderung getragen. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (wie Wühlmauschutz, Pflock oder Strick). Die Höchstanzahl an Streuobstbäumen pro Familie/Grundstück beträgt vorerst 5 Bäume. Auch die Bewerbung um nur einen einzelnen Baum ist möglich!

Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere. Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.

Im Herbst werden die Bäume im jeweiligen Gemeindegebiet verteilt (Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern).

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Ihr Kontakt in der ILE-Region

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm? Die ILE-Umsetzungsbegleitung freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns doch bitte eine kurze E-mail.

ILE-Umsetzungsbegleitung
Carina Hein

Spitalstraße 6
97447 Gerolzhofen

Tel.: 09382 / 316381
region@weinpanorama-steigerwald.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter der Rubrik Förderung „Streuobst für alle“.