Gemeinsam die Region erblühen lassen

UPDATE: Die Bestellfrist für geförderte Streuobstbäume ist zum 12. Januar 2025 abgelaufen. An die 450 Bäume wurden infolge unseres Aufrufs im Februar an die Frau/den Mann und – vor allem – in die Erde gebracht. Juhu!

Wer noch nicht dabei war kann

a) bis zu einem nächsten Aufruf abwarten oder

b) (wie besser) über Eigenheimer-, Gartenbau- oder sonstigen Verein sehr unkompliziert selbst einen Förderantrag beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken stellen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Zum Förderprogramm:

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. In den letzten Jahrzehnten sind die Streuobstbestände stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die Bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern. Hierfür wurde das Förderprogramm „Streuobst für alle“ gestartet. Die acht Kommunen der ILE-Region WeinPanorama Steigerwald haben sich 2024/25 an dieser Aktion erstmals beteiligt und ca 450 Obstbäume ausgeben. 

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Förderung können Kommune und Vereine selbst beantragen. Bei entsprechendem Interesse kann das Programm auch nochmals über den Verein der ILE-Region beansprucht werden. Sollte Ihnen die Organisation über einen hießigen Verein nicht möglich sein, melden Sie sich gerne.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Manche Sorten sind teurer, vor allem die Besonderheiten wie Marronen (Esskastanie) oder Speierling. Die Mehrkosten hierfür sind selbst zu tragen. Die Kosten für die Standardsorten (Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Miralbellen und Kirschen) werden über die Förderung getragen. Als Eigenanteil bleiben ansonsten die Aufwendungen für dringend empfohlenes Pflanzmaterial (je ein Set aus Verbissschutz, Pflöcken und Strick sowie Sonnenschutz und ggf. Bewässerungsbeutel bei abgelegenen, unregelmäßig erreichbaren Pflanzorten). Höchstzahl förderfähiger Bäume pro Antrag beträgt 100, mindestens jedoch 10. Es können auch mehrere Anträge gestellt werden. Wichtig ist die genaue Standortangabe auf der zu führenden und einzureichenden Pflanzliste (Gemarkung und Flurnummer bzw. Adresse).

Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere. Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Ihr Kontakt in der ILE-Region

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm? Die ILE-Umsetzungsbegleitung freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns doch bitte eine kurze E-mail.

ILE-Umsetzungsbegleitung

Christian Förster

Spitalstraße 6
97447 Gerolzhofen

Tel.: 09382 / 316381
region@weinpanorama-steigerwald.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter der Rubrik Förderung „Streuobst für alle“.